Im vorliegenden Fall unterhielt der Versicherungsnehmer eine Arbeitslosigkeitszusatzversicherung, die ihm Leistungen aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung gemäß einer vereinbarten Ausschlussklausel verweigerte.
Auch nach Ansicht des Gerichts ist ein Versicherungsnehmer der auch nach Feststellung durch das Arbeitsgericht eine verhaltensbedingte Kündigung erhielt, nicht unangemessen benachteiligt, wenn er letztendlich durch sein eigenes Verschulden in die Arbeitslosigkeit geriet.
Die Klage des Versicherungsnehmers hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Auch nach Ansicht des Gerichts ist ein Versicherungsnehmer der auch nach Feststellung durch das Arbeitsgericht eine verhaltensbedingte Kündigung erhielt, nicht unangemessen benachteiligt, wenn er letztendlich durch sein eigenes Verschulden in die Arbeitslosigkeit geriet.
Die Klage des Versicherungsnehmers hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert