Krankenversicherung: Wann Hilfsmittel medizinisch notwendig sind

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Die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen sowie der damit zusammenhängende Einsatz von Hilfsmitteln ist nachgewiesen, wenn anhand von medizinischen Erkenntnissen und wissenschaftlich anerkannten Methoden eine Heilung beziehungsweise Linderung der Beschwerden erreicht werden kann.

Hier bekam der Versicherungsnehmer nach Amputation eines Unterschenkels eine Prothese. Der Versicherer kürzte die Leistung pauschal um 20 Prozent, ohne eine weitere Begründung anführen zu können.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Stuttgart ist dies als Nichterfüllung der Vertragspflichten des Versicherers in der substituierten Krankenversicherung anzusehen. Auch die Berufung des Versicherers hatte in zweiter Instanz keinen Erfolg. 

Er wurde zum Ersatz der gesamten Behandlungskosten inklusive der Hilfsmittel verurteilt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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