Krankenversicherung: Rabattvereinbarungen bei Medikamenten

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Zwischen den Apothekerverbänden und den gesetzlichen Krankenkassen wurden Rabattvereinbarungen über die Preisbildung für Medikamente geschlossen. Diese gelten jedoch nicht für die privaten Versicherer (PKV) und deren Versicherungsnehmer.

Somit muss jedes PKV-Unternehmen seinem Versicherungsnehmer die vollen Medikamentenkosten erstatten, auch wenn aufgrund einer Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ein niedrigerer Abgabepreis besteht.

Der Klage der Versicherungsnehmerin auf Kostenerstattung wurde vom Oberlandesgericht München statt gegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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