Krankenversicherung: Psychotherapie – Beschränkung des Versicherungsschutzes?

Die Klausel der AVB eines Kranken-VR, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf Psychotherapie erstreckt, soweit diese von einem niedergelassenen approbierten Arzt oder einem Krankenhaus durchgeführt wird, ist zulässig.

Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten von 1998 können nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungschutz sich nunmehr auch auf Behandlungen dieser Berufsgruppen erstrecke.

Die genannte Klausel hält nach wie vor der Inhaltskontrolle bestand! Der BGH gab den Ansichten des VR Recht und wies die Klage des VN ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/13) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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