Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit für Hilfsmittel (AG Stuttgart)

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Die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen sowie der damit zusammenhängende Einsatz von Hilfsmitteln ist nachgewiesen, wenn anhand von medizinischen Erkenntnissen und wissenschaftlich anerkannten Methoden eine Heilung bzw. Linderung der Beschwerden erreicht werden kann.

Hier bekam der Versicherungsnehmer nach Amputation eines Unterschenkels eine Prothese, der Versicherer kürzte die Leistung pauschal um 20% ohne eine weitere Begründung anführen zu können.
Nach Ansicht des Gerichts ist dies als Nichterfüllung der Vertragspflichten des Versicherers in der substituierten Krankenversicherung anzusehen, auch die Berufung des Versicherers hatte in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Der Versicherer wurde zum Ersatz der gesamten Behandlungskosten inklusiver Hilfsmittel verurteilt!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/31) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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