Das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der Krankenversicherung ist zugunsten der Versicherungsnehmer zwar sehr eingeschränkt, jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Reicht der Versicherungsnehmer mehrfach gefälschte Rezepte zur Erstattung an seinen Versicherer ein, ist dieser berechtigt, einen solchen Versicherungsnehmer außerordentlich zu kündigen. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Celler ist eine Kündigung des Versicherers hier berechtigt.
Das OLG lehnte das Begehren des Versicherungsnehmers ab und entschied zugunsten des Versicherers.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert