Krankenversicherung: Freie Klinikwahl in der PKV?

Im Falle von medizinischer Notwendigkeit einer Heilbehandlung muss die private Krankenversicherung (PKV) für die entstehenden Klinikkosten aufkommen. Auch wenn die Kosten einer Privatklinik immens von denen eines öffentlichen Krankenhauses abweichen.Der Versicherungsnehmer hat nach den Versicherungs-Bedingungen der PKV das Recht auf eine freie uneingeschränkte Klinikwahl.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Versicherers in letzter Instanz ab.

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de


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Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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