Erhalten Personen laufende Leistungen nach den Kapiteln III, IV, VI oder VII des SGB XII, so haben Sie keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung, wenn Sie ohne Bezug dieser Gelder nach § 193 Abs. 3 S.2 Nr. 1 sowie § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterlägen.
Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Personen die Sozialleistungen erstmals nach dem 1. Januar 2009 erhalten haben.
Der Bundesgerichtshof stellte die gesetzliche Versicherungspflicht hier ganz klar vor die private Krankenversicherung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/06) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Personen die Sozialleistungen erstmals nach dem 1. Januar 2009 erhalten haben.
Der Bundesgerichtshof stellte die gesetzliche Versicherungspflicht hier ganz klar vor die private Krankenversicherung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/06) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert