Nach § 15a MBKT 94 ist die Versicherungsfähigkeit bei Selbstständigen grundsätzlich abhängig von der Erzielung regelmäßiger Einkünfte.
Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und die Wiedererlangung von Einkünften hat.
Der Versicherungsnehmer hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg. Der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und die Wiedererlangung von Einkünften hat.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert