In diesem speziellen Fall, wurde der Kläger auf Grund einer schweren Verletzung arbeitsunfähig. Der VN beharrte jedoch darauf, dass er arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig sei, da sein Handlungsspielraum als Kaufmann nicht vollkommen eingeschränkt sei.
Auf Grund der Befunde, wurde feststgestellt, dass auch eine Berufsunfähigkeit des VN vorlag und deshalb ab Feststellung der Berufsunfähigkeit das Versicherungsverhältnis der Krankentagegeldversicherung endet.
Die Klage des VN wurde vom Landgericht Hannover abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/05) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Auf Grund der Befunde, wurde feststgestellt, dass auch eine Berufsunfähigkeit des VN vorlag und deshalb ab Feststellung der Berufsunfähigkeit das Versicherungsverhältnis der Krankentagegeldversicherung endet.
Die Klage des VN wurde vom Landgericht Hannover abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/05) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert