Gerade Selbstständige können es sich nicht leisten, krankheitsbedingt auszufallen. Trotz einer Absicherung durch eine KTG-Versicherung, möchte jeder die Kundenkontakte auch während der Krankheit pflegen, bzw. darauf achten, dass die Auftragslage nicht verschlechtert wird.
Hier ist Vorsicht geboten, denn übt der Versicherungsnehmer und sei es nur geringfügig, während des Arbeitsunfähigkeits-Zeitraums berufliche Tätigkeiten aus, so verliert er den gänzlichen Versicherungsschutz in seiner KTG-Versicherung.
Der BGH gab den Ansichten des Versicherers Recht!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Hier ist Vorsicht geboten, denn übt der Versicherungsnehmer und sei es nur geringfügig, während des Arbeitsunfähigkeits-Zeitraums berufliche Tätigkeiten aus, so verliert er den gänzlichen Versicherungsschutz in seiner KTG-Versicherung.
Der BGH gab den Ansichten des Versicherers Recht!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert