Wenn es um Krankentagegeld geht, ist nach MBKT 94 § 15a die Versicherungsfähigkeit bei Selbstständigen grundsätzlich abhängig von der Erzielung regelmäßiger Einkünfte.
Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und Wiedererlangung von Einkünften hat.
Der Versicherungsnehmer hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg, der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert