Wird ein Pkw bei einem Unfall erheblich beschädigt und entscheidet sich der Geschädigte im Nachgang zum Kauf eines anderen Wagens anstatt zur Reparatur des geschädigten Fahrzeugs, so muss der Versicherer (VR) die anteilige Mehrwertsteuer (MwSt.) auch erstatten.
Der Verweis des VR auf die nicht erfolgte Reparatur hält vor Gericht nicht Stand, die MWSt. ist dann zu zahlen, wenn sie auch tatsächlich anfällt, also muss die MWSt. in Höhe des Anteils, wie sie bei Reparatur entstanden wäre, gleichfalls gezahlt werden.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den VR zur Erstattung der Mehrwertsteuer.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Verweis des VR auf die nicht erfolgte Reparatur hält vor Gericht nicht Stand, die MWSt. ist dann zu zahlen, wenn sie auch tatsächlich anfällt, also muss die MWSt. in Höhe des Anteils, wie sie bei Reparatur entstanden wäre, gleichfalls gezahlt werden.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den VR zur Erstattung der Mehrwertsteuer.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert