Kfz-Versicherung: Spurrillen lassen den Anhänger instabil werden

Grundsätzlich bilden Anhänger und Zugfahrzeug eine Einheit, das heißt wenn Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen beiden entstehen, liegt ein so genannter Betriebsschaden vor.

Wirken jedoch Spurrillen auf den Anhänger ein, sodass dieser ins Schlingern kommt und er das Zugfahrzeug beschädigt, ist eine Einwirkung von außen gegeben, der Betriebsschaden-Ausschluss greift hier nicht.

Der Bundesgerichtshof verurteilte den Versicherer zum Ersatz des entstandenen Schadens.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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