Grundsätzlich bilden Anhänger und Zugfahrzeug eine Einheit, das heißt wenn Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen beiden entstehen, liegt ein so genannter Betriebsschaden vor.
Wirken jedoch Spurrillen auf den Anhänger ein, sodass dieser ins Schlingern kommt und er das Zugfahrzeug beschädigt, ist eine Einwirkung von außen gegeben, der Betriebsschaden-Ausschluss greift hier nicht.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den Versicherer zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/26) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Wirken jedoch Spurrillen auf den Anhänger ein, sodass dieser ins Schlingern kommt und er das Zugfahrzeug beschädigt, ist eine Einwirkung von außen gegeben, der Betriebsschaden-Ausschluss greift hier nicht.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den Versicherer zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/26) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert