Kfz-Versicherung: Nutzungsausfall bei Hobby-Motorrad

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Grundsätzlich ist ein Nutzungsausfall durch den VR nur dann zu entschädigen, wenn das beschädigte Kfz wirklich dem „Gebrauch“ dient.

Nur ab und an als Hobbyobjekte und bei schönem Wetter gefahrene Fahrzeuge, wie Motorrad, Cabrio oder Oldtimer, stellen keinen Grund für eine Nutzungsausfallentschädigung dar.

Die Klage des VN auf Entschädigung hatte auch vor dem BGH keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/09) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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