Ein Geschädigter darf eine fiktive Abrechnung seines Kfz-Schadens auf Grundlage der sachverständigen Feststellungen nur dann verlangen, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzt und notwendigerweise auch fachgerecht reparieren lässt.
Vor Ablauf dieser Frist hat ein Geschädigter nur Anspruch auf die ihm tatsächlich entstandenen Reparaturkosten, die gleichfalls nachzuweisen sind.
Der BGH lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor Ablauf dieser Frist hat ein Geschädigter nur Anspruch auf die ihm tatsächlich entstandenen Reparaturkosten, die gleichfalls nachzuweisen sind.
Der BGH lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert