Kfz-Haftpflicht: Wie sich die Unfallkosten eines Gespanns verteilen

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Nachdem sich die Haftung bei Unfällen mit Gespannen, die aus einem Kfz und Anhängern bestehen, in der Vergangenheit änderte, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel von einer hälftigen Teilung des Schadens auszugehen.

In diesem Fall scherte der Anhänger auf regennasser Fahrbahn aus und verursachte den Unfall. Da auch das Fahrmanöver des Wagens berücksichtigt werden muss, der den Anhänger von der Fahrbahn brachte, liegt ein Verschulden sowohl beim Kfz als auch beim Anhänger vor.

Der Versicherer des Kfz hatte beim BGH Erfolg: der Versicherer des Anhängers muss den Schaden zu 50 Prozent tragen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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