Der allgemeine Ausschluss eines Kfz-Gebrauchs ist nicht nur daran gebunden, dass tatsächlich eine Fahrt stattfindet.
Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer den Motor eines Kraftfahrzeugs anlässt und durch eine Fehlbedienung des Getriebes bereits im Stand ein Schaden entsteht.
Der Versicherungsnehmer hatte vor dem Landgericht Dortmund keinen Erfolg, die Einrede der Benzinklausel des Versicherers hielt Stand.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/18) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert