In Zweifelsfällen hat der Versicherer (VR) das Recht, Schadensersatzforderungen Geschädigter zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden.
Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadensersatzforderungen handelt der VR in solchen Fällen pflichtwidrig. Unterlässt er jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen "auf gut Glück", so hat der Versicherungsnehmer (VN) das Recht, der Zurückstufung infolge der entstandenen Regulierung, zu widersprechen.
Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch, auf Grund mangelnder Beweise seitens des VN, zu Gunsten des VR.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadensersatzforderungen handelt der VR in solchen Fällen pflichtwidrig. Unterlässt er jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen "auf gut Glück", so hat der Versicherungsnehmer (VN) das Recht, der Zurückstufung infolge der entstandenen Regulierung, zu widersprechen.
Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch, auf Grund mangelnder Beweise seitens des VN, zu Gunsten des VR.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert