Ein Versicherungsnehmer klagte gegen den Versicherer bei dem sein Mieterverein einen Rechtsschutzvertrag für Mietstreitigkeiten unterhält.
Die vom Versicherungsnehmer gemietete Wohnung wurde in Eigentumswohnungen umgewandelt und an einen Dritten verkauft. Der Versicherungsnehmer wollte sein Vorkaufsrecht auf dem Gerichtsweg durchsetzen und der Versicherer verweigerte die Kostenübernahme.
Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Vorkaufsrechte keine Streitigkeit aus einem Mietvertrag Es handele sich vielmehr um eine kaufrechtliche Angelegenheit.
Das OLG bekräftigte die Ansichten des Versicherers und wies die Klage ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert