Wenn dem Versicherer die Marke eines entwendeten Navigationssystems bereits bekannt ist und der Versicherungsnehmer (VN) ihm mitteilt, dass er ein neues Navigationssystem in einer Fachwerkstatt installieren lässt, muss der Versicherer ihm sofort mitteilen, wenn er diese Verfahrensweise nicht wünscht.
Unterlässt der Versicherer diese Mitteilung, so kann er dem VN einen Abzug Neu für Alt bei der Entschädigungsberechnung nicht vorhalten.
Die Klage der Versicherungsnehmerin hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Unterlässt der Versicherer diese Mitteilung, so kann er dem VN einen Abzug Neu für Alt bei der Entschädigungsberechnung nicht vorhalten.
Die Klage der Versicherungsnehmerin hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert