Kasko-Versicherung: Mehrwertsteuerersatz bei Leasingfahrzeugen

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Wenn es bei der Kaskoversicherung zum Schadensfall kommt, ist die Frage des Mehrwertsteuerersatzes immer abhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen des Fahrzeuges.

Ist also das Kfz Eigentum einer Leasingfirma und hat diese eine Vorsteuerabzugsberechtigung, so bleibt der Mehrwertsteueranteil bei der Schadenberechnung des VR ohne Berücksichtigung.

Da auch nach Ansicht des OLG Hamm bei Leasingfahrzeugen ein Vertrag zu Gunsten Dritter – Leasingfirma als Eigentümer – vorliegt, sind die steuerrechtlichen VN-Verhältnisse nicht relevant. Die Mehrwertsteuer wird dem VN nicht erstattet. 

Die Berufung des VN wurde mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen!

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

 

 

 

 

 

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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