Der Versicherungsnehmer ließ die Schadenanzeige vom Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten. Der Vertreter wusste nicht, wer das Kfz gefahren hatte, gab aber an, der Versicherungsnehmer sei der Fahrer gewesen. Dies führte dazu, dass dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz verweigert wurde.
Ein Versicherungsnehmer muss sich die falschen Angaben des Versicherungsvertreters einer Versicherungsgesellschaft anrechnen lassen, denn ein Vertreter ist in diesen Fällen der Wissenserklärungsvertreter des Versicherungsnehmers.
Die Klage des Versicherungsnehmers war vor dem Oberlandesgericht Köln ohne Erfolg.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert