Die Bundesregierung hat kürzlich das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Künftig müssen Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten, wenn diese die Kosten für Pflege allein nicht aufbringen können.
Im gleichen Umfang sollen Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder einen Gebärdensprachdolmetscher. Die Regelungen sollen ab 2020 in Kraft treten
"Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen werden damit nachhaltig und spürbar entlastet. Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen", Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Autor(en): Versicherungsmagazin.de