Der Versicherer (VR) einer Tierhalterhaftpflicht kann dem Versicherungsnehmer (VN) im Schadensfall als Streithelfer beitreten beziehungsweise auch selbstständig eine Berufung einlegen.
In diesem Fall wurde die im gleichen Mehrfamilienhaus mit dem Tierhalter lebende Großmutter von dessen Hund gebissen.
Der Hund bewegt sich im Hof sowie im Garten des Anwesens frei und die Großmutter kennt das Tier auch schon seit mehreren Jahren. Zudem finanzierte sie die Anschaffung und den Unterhalt mit, sodass sie rechtlich als Mithalterin gilt. Einen Schadensersatzanspruch ist somit gemäß § 833 BGB ausgeschlossen.
Das Oberlandesgericht Jena gab der Ansicht des VR Recht und wies die Klage ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/25) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
In diesem Fall wurde die im gleichen Mehrfamilienhaus mit dem Tierhalter lebende Großmutter von dessen Hund gebissen.
Der Hund bewegt sich im Hof sowie im Garten des Anwesens frei und die Großmutter kennt das Tier auch schon seit mehreren Jahren. Zudem finanzierte sie die Anschaffung und den Unterhalt mit, sodass sie rechtlich als Mithalterin gilt. Einen Schadensersatzanspruch ist somit gemäß § 833 BGB ausgeschlossen.
Das Oberlandesgericht Jena gab der Ansicht des VR Recht und wies die Klage ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert