Unter einem Raum eines Gebäudes versteht man jeden abgegrenzten und verschließbaren Teil eines Gebäudes, der Unbefugte davon abhält, diesen zu betreten und sie zwingt, einen Einbruch vorzunehmen, um in das Gebäude oder den Raum zu gelangen.
Achtung: Ein Carport ist im Sinne des VHB nicht als Raum eines Gebäudes zu sehen! In diesem speziellen Fall wurde ein Rasentraktor entwendet, der mit einer stabilen Eisenkette und einen Bügelschloss am Carport befestigt war. Dies stellt daher keinen Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen dar.
Des Weiteren hielt es das Gericht für zweifelhaft, ob ein Rasentraktor überhaupt zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung zählt oder eher als Kfz anzusehen ist.
Die Klage eines VN wurde vom OLG Köln abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/14) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gert Altmann /
Achtung: Ein Carport ist im Sinne des VHB nicht als Raum eines Gebäudes zu sehen! In diesem speziellen Fall wurde ein Rasentraktor entwendet, der mit einer stabilen Eisenkette und einen Bügelschloss am Carport befestigt war. Dies stellt daher keinen Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen dar.
Des Weiteren hielt es das Gericht für zweifelhaft, ob ein Rasentraktor überhaupt zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung zählt oder eher als Kfz anzusehen ist.
Die Klage eines VN wurde vom OLG Köln abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/14) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Bild: © Gert Altmann /
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert