Der Versicherungsfall in der Gewässerschadenhaftpflicht tritt bedingungsgemäß erst dann ein, wenn das Grundwasser bereits beeinträchtigt ist und eine Haftung wegen der Verletzung privatrechtlich geschützten Rechtsguts eines Dritten unmittelbar bevorsteht.
Der Versicherungsfall tritt nicht schon dann ein, wenn eine Grundwasserkontamination unmittelbar bevorsteht.
Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Der Versicherungsfall tritt nicht schon dann ein, wenn eine Grundwasserkontamination unmittelbar bevorsteht.
Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de