Der Versicherungsnehmer (VN) hatte beim Reifenwechsel die dafür benutzte Hebebühne beschädigt und der Versicherer (VR) lehnte die Privathaftpflichtdeckung wegen Kfz-Gebrauchs ab.
Nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe liegt bei derartigen Schäden eindeutig kein Gebrauch eines Fahrzeugs vor und auch weitere Haftungsbeschränkungen nach § 2 Nr. 2c AHB 2008 kommen nicht zum Tragen.
Die Klage des VN hatte Erfolg, der VR wurde zur Leistung verurteilt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/13) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe liegt bei derartigen Schäden eindeutig kein Gebrauch eines Fahrzeugs vor und auch weitere Haftungsbeschränkungen nach § 2 Nr. 2c AHB 2008 kommen nicht zum Tragen.
Die Klage des VN hatte Erfolg, der VR wurde zur Leistung verurteilt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/13) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert