Hier beschädigte ein 9-jähriges Kind mit seinem Fahrrad ein parkendes Auto. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt eine Haftungsfreistellung der Eltern des Kindes nur dann vor, wenn der verursachte Unfall eine "typische Überforderungssituation" für das Kind im motorisierten Verkehr darstellt.
Eine Haftungsfreistellung konnte in diesem Fall nicht erreicht werden.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Eine Haftungsfreistellung konnte in diesem Fall nicht erreicht werden.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de