Haftpflicht: Anspruchsausschluss bei Feuer-Regressverzichtsabkommen? (BGH)

Der Haftpflicht-VR eines Mieters gewährte Versicherungsschutz für Mietsachschäden an Wohnräumen. Im Schadensfall jedoch lehnte der VR die vom Gebäude-VR des Vermieters gestellten Ansprüche mit Verweis auf das Feuer-Regressverzichtsabkommen ab.

Der BGH vermochte diese Argumentation nicht zu folgen, denn wenn ein VR zunächst Versicherungsschutz für Mietsachschäden bietet, sind Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen aufgrund des geltenden Feuerregressabkommens nach § 307 BGB unwirksam.


Der Gebäude-VR hatte gegen den Haftpflicht-VR beim BGH Erfolg!

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Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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