Ist ein Kind seit seiner Geburt in der privaten Krankenversicherung, so muss es bei einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies gilt auch, wenn das Aufenthaltsrecht beim gesetzlich versicherten Elternteil liegt.
Der unterhaltspflichtige Elternteil hat Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin im Rahmen des Unterhalts zu zahlen und kann nicht auf die bestehende Möglichkeit der Familienversicherung verweisen.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied hier zugunsten der Kläger.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/49) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der unterhaltspflichtige Elternteil hat Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin im Rahmen des Unterhalts zu zahlen und kann nicht auf die bestehende Möglichkeit der Familienversicherung verweisen.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied hier zugunsten der Kläger.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert