In einem Fall klagte ein Versicherungsnehmer (VN) gegen die Leistungsablehnung seines Versicherers (VR) aufgrund Versäumnis der 15-Monatsfrist.
Der VR hat den VN im Leistungsfall nicht ausdrücklich über die laufenden Invaliditäts-Fristen belehrt, sondern lediglich im Inhaltsverzeichnis der AUB deutlich auf die vertraglichen Fristen hingewiesen. Die vom VN behauptete Intransparenz der Bedingungen, konnte das Gericht nicht erkennen.
Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage des VN ab.
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert