Gehaltsverbindlichkeiten bei Insolvenz

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Die Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung leistet auch für Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten aufgrund eines eingetretenen Schadens.

Fällt der Lohn- und Gehaltsanspruch aufgrund einer eingetretenen Insolvenz an die Bundes-Agentur für Arbeit, die des Insolvenzgeld zahlt, kann sich der Versicherer nicht auf eine Leistungsfreiheit berufen.

Der Bundesgerichtshof regelte hier klar die Auslegung der Vertragsbedingungen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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