Gebäudeversicherung: Was ist eine Einbauküche?

Bei handelsüblich bestellten und geplanten Küchen in Möbelhäusern liegt die rechtliche Definition der "Einbauküche" in der Regel nicht vor, da diese Küchen ohne größeren Aufwand aus dem Gebäude entfernt werden können.

Hier wurde die Küche jedoch bei Neubau bevor der Fliesenspiegel angebracht wurde, exakt für den Raum geplant und auch im Angebot des Herstellers als "Einbauküche" deklariert. Außerdem wurde diese Küche von den Voreigentümern ständig gebraucht und nach Eigentumsübergang fortlaufend mitvermietet.

Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Köln ist die Definition der Einbauküche in vorliegendem Fall eindeutig gegeben.


Die Klage des VN hatte vor dem AG Erfolg, der VR musste leisten.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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