Nach einem Brandschaden legte der Versicherungsnehmer (VN) dem vom Versicherer (VR) beauftragen Gutachter teilweise falsche Belege bezüglich des Brandschadens vor.
Der VR verweigerte daraufhin die gesamten Leistungen und berief sich hierbei darauf, dass der VN den Gutachter arglistig getäuscht habe, der als Wissensklärungsvertreter beauftragt war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Ansicht des VR Recht, dass unwahre Angaben des VN und somit eine falsche Darstellung des Schadensfalles als arglistige Täuschung gegenüber dem VR anzusehen sind.
Das OLG bestätigte die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des VN.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/41) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR verweigerte daraufhin die gesamten Leistungen und berief sich hierbei darauf, dass der VN den Gutachter arglistig getäuscht habe, der als Wissensklärungsvertreter beauftragt war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Ansicht des VR Recht, dass unwahre Angaben des VN und somit eine falsche Darstellung des Schadensfalles als arglistige Täuschung gegenüber dem VR anzusehen sind.
Das OLG bestätigte die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des VN.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert