Bewertung mehrerer Verletzungen

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Unfallfolgen müssen grundsätzlich nach der Gliedertaxe und den dort aufgeführten Prozentsätzen für einzelne Gliedmaßen bewertet werden.

Sind jedoch unfallbedingte Verletzungen eingetreten, die in den Werten der Gliedertaxe nicht aufgeführt werden, kann nicht jede einzelne Verletzung prozentual festgelegt und zusammengerechnet werden. Es muss ermittelt werden, welche prozentuale Gesamtinvalidität des Körpers vorliegt.

Das Oberlandesgericht München verdeutlichte die Auslegung per Hinweisbeschluss.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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