Betriebshaftpflicht: Bearbeitungsschadenausschluss

Im vorliegenden Fall nutzte der VN einen fremden Radlader, um Kies auf seinen Lkw zu laden. Dabei wurde der Radlader beschädigt.Der VR berief sich auf seine Leistungsfreiheit hinsichtlich der ausgeschlossenen Bearbeitungsschäden.


Der Bundesgerichtshof (BGH) sah nicht ein, dass die betreffende Ausschlussklausel sich auch auf den vorliegenden Fall erstreckt, eine nach allgemeinem Verständnis auszulegende Bearbeitung sei nicht gegeben.


Der BGH definierte den Bearbeitungsschaden als Hilfe. Hinzugenommenes lag hier nicht vor.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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