Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweigerung der Vorvertraglichkeitsprüfung

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Der Versicherungsnehmer (VN) verklagte den Versicherer (VR) auf Leistungen aus dem bestehenden Berufsunfähigkeitsvertrags wegen eines Burn-Outs. Die Leistungen wurden bislang nicht erbracht, da der VN sich weigerte, dem VR eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen, damit dieser prüfen konnte, ob eventuell eine Vorvertraglichkeit bestand.

Das Kammergericht (KG) Berlin wies die Klage ab, da die Leistungen aufgrund der Verweigerung der berechtigten Auskünfte nicht fällig sind.

Das KG verweigerte dem VN die vermeintlichen BU-Ansprüche mangels Fälligkeit.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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