Berufsunfähigkeits-Versicherung: Pfändungsschutz bei Selbstständigen

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Private Berufsunfähigkeits-Renten von Selbstständigen unterliegen dem Pfändungsschutz nach § 851c Zivilprozessordnung (ZPO) nicht, wenn diese nur bis zu einem bestimmten Lebensalter vereinbart sind.

Nach dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26. März 07, werden nur Ansprüche erfasst, die nach dem Willen des Gesetzgebers lebenslang in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Das Oberlandesgericht Hamm versuchte hier den Pfändungsschutzrahmen der Altersvorsorge genauer zu definieren.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/29) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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