Der VR muss grundsätzlich im Nachprüfungsverfahren den Wegfall der BU des VN beweisen.
Führt der VN zu einer möglichen Verweisung jedoch an, dass diese seiner bisherigen Lebensstellung nicht entspricht, muss er detailliert darlegen, woraus sich die fehlende Vergleichbarkeit ergibt.
Der VN muss beweisen, wie sich die Tätigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten im alten sowie neuen Beruf auch in seiner betrieblichen Stellung unterscheiden.
Die Verweisung ist nicht ausgeschlossen, nur weil es sich bei der Verweisungstätigkeit nicht um einen neuen Ausbildungsberuf handelt.
Der VN hatte beim BGH keinen Erfolg!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Führt der VN zu einer möglichen Verweisung jedoch an, dass diese seiner bisherigen Lebensstellung nicht entspricht, muss er detailliert darlegen, woraus sich die fehlende Vergleichbarkeit ergibt.
Der VN muss beweisen, wie sich die Tätigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten im alten sowie neuen Beruf auch in seiner betrieblichen Stellung unterscheiden.
Die Verweisung ist nicht ausgeschlossen, nur weil es sich bei der Verweisungstätigkeit nicht um einen neuen Ausbildungsberuf handelt.
Der VN hatte beim BGH keinen Erfolg!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert