bAV: Bezugsrecht des Alleingesellschafters bei Insolvenz

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Aufgrund einer Insolvenz sollte der Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) des angestellten alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters verwertet werden.

Der Versicherer berief sich darauf, dass eine Verwertung des Arbeitgebers bei Vorliegen einer unverfallbaren Versicherungsleistung nur bei eigener Kündigung des Arbeitnehmers rechtens sei und nicht im Insolvenzfall. Er verweigerte die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist diese höchstrichterliche Auslegung nur bedingt anzuwenden, denn wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitnehmer selbst der alleinige Gesellschafter des Unternehmens ist, fällt auch die Versicherungsleistung bei Insolvenz ins unternehmerische Risiko.

Das OLG folgte der Ansicht des Insolvenzverwalters und verurteilte den Versicherer zur Zahlung.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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