Arztauskunft nach Tod des VN

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Der Versicherer (VR) hat den Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers (VN) wegen einer behaupteten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung angefochten und wurde auf Auszahlung der versicherten Leistung verklagt.

Im Verfahren berief sich der VR auf die Aussage des Hausarztes des verstorbenen VN, der die Aussage wegen fehlender Schweigepflichtentbindung des VN verweigerte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe stellte klar, dass der Hausarzt hier ein Aussageverweigerungsrecht hat und eine mutmaßliche Schweigepflichtentbindung nach dem geltenden Recht nicht konstruiert werden kann, da der VN kein positives Interesse an der Aussage des Hausarztes hätte. 

Das OLG verurteilte den VR zur Leistung, da die Anfechtungsgründe nicht bewiesen werden konnten!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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