Agentenrecht: Provisionsauszahlung nur gegen Sicherheit (OLG Köln)

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Die Regelung über eine Provisionserhaltung bei einer "unbegrenzten Zusage" erst bei "ausreichender Sicherheit" verletzt das Transparenzgebot.

Diese Regelung benachteiligt den Versicherungsagenten unangemessen, da das Risiko einer Stornohaftung in vollem Umfang abgesichert werden kann und würde ohne eine solche Absicherung, zu einer erheblichen wirtschaftlichen Bewegungseinschränkung des Versicherungsagenten führen – somit auch nicht zulässig.

Der Klage des Agenten wurde vom OLG Recht gegeben!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/30) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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