Weniger Gesundheitsfragen sollen Einstieg erleichtern

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Um Erwerbstätigen den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erleichtern, hat die Zurich Gruppe Deutschland die Annahmerichtlinien für den Abschluss von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen im Kollektivgeschäft ab zehn Mitarbeitenden überarbeitet.

"Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen", so die eigene Einordnung des Unternehmens, bietet der Versicherer nun verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Grundsätzlich würde Zurich den günstigeren Nichtrauchertarif anwenden. Auch Körpergröße, Gewicht und Hobby würden bei der Antragstellung nicht berücksichtigt.

Sollen für Einzelverträge gelten als auch für die vollständig firmenfinanzierte bAV

Diese Neuerungen sollen sowohl für Einzelverträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeber-Zuschuss gelten als auch für die vollständig firmenfinanzierte bAV. Im Rahmen einer paritätischen Mischfinanzierung oder einer Arbeitgeber-Finanzierung erfolge bis zu einer versicherten monatlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.000 Euro inklusive Überschussbeteiligung keine ärztliche Untersuchung. Bei diesen Konstellationen verzichte Zurich auch auf die Prüfung von Vorversicherungen bezüglich Erschwerungen sowie finanziellen Angemessenheit für den arbeitgeber-finanzierten Anteil. 

Neben dem individuellem Einzelversicherungsgeschäft bietet die Versicherungsgruppe mischfinanzierte und vollständig firmenfinanzierte kollektive Absicherungslösungen. 

Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung bis vertragsindividuelle Obergrenze

Über die Zurich Eurolife in Luxemburg bestehe ergänzend die Möglichkeit für Arbeitgeber, ganze Belegschaften mit dem vollständig firmenfinanzierten und jährlich neu kalkulierten Produkt "Team" (Team Existenz Absicherungs-Modell) abzusichern. Als echte Gruppenversicherung zur Rückdeckung einer Direktzusage werde die Risikoeinschätzung einer gesamten Belegschaft oder gegebenenfalls einer definierten Teilgruppe, zum Beispiel alle Führungskräfte des Unternehmens, von mindestens 20 Personen als eine Einheit bewertet.

Der Versicherer betont noch, dass im Vergleich zur herkömmlichen Einzel- beziehungsweise Kollektivversicherung ein Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung bis zur vertragsindividuellen Obergrenze ermöglicht werde.

Quelle: Zurich

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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