Die Ias Internationale Assekuranz-Service GmbH hat eine neue Versicherung lanciert, die die Folgen eines Fahrverbots abmildert. Verkehrsrowdys sind allerdings nicht die Zielgruppe: Das Produkt ist für Autofahrer konzipiert, denen durch kleinere Verstöße ein kurzeitiges Fahrverbot droht.
Für Berufskraftfahrer, Handelsvertreter, Kuriere und ähnliche Berufsgruppen kann selbst ein temporäres Fahrverbot von ein bis drei Monaten existenzbedrohend sein. Für sie hat der Versicherer Ias ein Produkt entwickelt, dass für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel übernimmt.
Die "Führerschein-Versicherung" sichert wirtschaftliche Einbußen im Falle eines Fahrverbots ab, das auf einer der häufigen typischen Ordnungswidrigkeiten beruht. Im Leistungsfall werden Aufwendungen für die Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro bei einer Jahresprämie von 300 Euro erstattet. Die Police übernimmt Kosten für den Chauffeur oder den Einsatz des Ehepartners bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich ist.
Versichert sind unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand
- rote Ampel überfahren
- Fahrten unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 1,09 Promille
- Handy-Nutzung ohne Unfallfolgen
- Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
- vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnnutzung
- sowie eine Reihe weiterer unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) fallende Tatbestände
Der Versicherer betont, dass Bußgelder nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Denn der erzieherische Effekt eines Fahrverbots werde durch das Angebot nicht geschmälert, es sollen ausschließlich wirtschaftliche Alltags-Folgen abgemildert werden.
Versicherung mit sozialer Komponente
Generell sind Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das betrifft beispielsweise vorsätzliches Drängeln oder Ausbremsen, wenn also eine Nötigung vorliegt. Unter den Ausschluss fallen zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,09, Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Auch Führerscheininhabern, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, bleibt der Versicherungsschutz verwehrt.
"Die Führerschein-Versicherung hat eine soziale Komponente, welche gerade in der aktuellen Pandemielage deutlich wird. Berufsfahrer sind stark gefordert und auf individuelle Mobilität angewiesen. Unser Produkt gibt eine Perspektive zur Überbrückung der führerscheinlosen Zeit", erläutert IAS-Geschäftsführer Thomas Schrader.
Auf Wunsch ist auch eine fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels möglich. Das Produkt wird über die Online-Plattform des Versicherers für digitale Versicherungslösungen vertrieben.
Autor(en): versicherungsmagazin.de