Die Bayerische führt unter dem Namen "Existenzplan" eine neue Grundfähigkeiten-Versicherung ein. Bei dieser erhalten Kunden Leistungen, wenn sie eine versicherte Grundfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate verlieren oder bereits so lange verloren haben. Damit ergänzt der Versicherer seine Lösungen rund um die Einkommenssicherung.
Auch junge Leute und sogar Kinder ab drei Jahren sollen mit Existenzplan den Schutz ihrer Arbeitskraft und ihres Einkommens sehr früh planen können. Wer dann nach dem Jobeinstieg eine konkrete Berufstätigkeit absichern möchte, dem ermöglicht die Versicherung den Wechsel in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung der Bayerischen - und das ohne weitere Gesundheitsprüfung. Der mögliche Verlust des Pkw-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen ist immer mitversichert.
Wollen eine weitreichende und flexible Absicherung anbieten
"Wie wichtig die eigenen Grundfähigkeiten sind, merkt man oft erst, wenn man eine verloren hat", sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. "Wir haben uns angestrengt, um eine weitreichende und flexible Absicherung anzubieten, die alle Lebenslagen optimal abdeckt."
Die neue Grundfähigkeiten-Versicherung bietet zwei Tarife. Der Tarif "Existenzplan aktiv" umfasst 17 Grundfähigkeiten. Der Tarif "Existenzplan kreativ" leistet neben den 17 Aktiv-Fähigkeiten bei dem Verlust weiterer die drei Grundfähigkeiten "Schreiben", "Tastatur benutzen" und "Intellekt". Er ist gemacht für alle Kreativen (Schauspieler, Blogger, Künstler) und Menschen, die viel am Computer arbeiten oder die andere geistige Fähigkeiten absichern wollen.
Optionen "Mobilität", "Infektion" und "Psyche" wählbar
Zusätzlich können die Kunden unter drei Optionen wählen, um die Absicherung noch passgenauer an den persönlichen Lebensplan anzupassen. Für all diejenigen, die viel Fahrradfahren oder den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, ist der Baustein "Mobilität" interessant. Die Option "Infektion" richtet sich vor allem an medizinische und soziale Berufe sowie Tätigkeiten im Lebensmittelumfeld und greift, wenn man aufgrund einer Infektion nach behördlicher Anordnung ein vollständiges Tätigkeitsverbot erhält. Die dritte Option "Psyche" tritt in Kraft, falls man an schwerer Depression oder Schizophrenie erkrankt.
Alltagsrelevant und gut nachvollziehbar
Existenzplan leistet bei dem Verlust von klar definierten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten und eignet sich für viele verschiedene Zielgruppen. Die Leistungsvoraussetzungen wie "nicht mehr greifen oder heben können" sind für körperlich tätige Personen, wie Handwerker oder Pflegepersonal, sehr alltagsrelevant und somit gut nachvollziehbar.
Berufe wie Schauspieler, Blogger, Künstler, Flugpersonal erhalten mit der Versicherung ebenfalls eine passende Einkommensabsicherung. Auch für Angestellte in Familienbetrieben oder Selbstständige soll die neue Grundfähigkeitenversicherung sehr geeignet sein, da die Themen "konkrete Verweisung", "Umorganisation" oder "Hinzuverdienstgrenzen bei der Grundfähigkeitenversicherung im Vergleich zu der BU-Versicherung keine Rolle spielen.
Unser Lesetipp für Sie
Auch in der März-Ausgabe von Versicherungsmagazin ist die Grundfähigkeiten-Versicherung ein wichtiges Thema. Unter der Überschrift "Der Markt ist in Bewegung" schildert unser Autor Alexander Schrehardt, wie und warum sich die Grundfähigkeiten-Versicherung in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Markt etabliert hat. Nachfolgend ein kurzer Blick in den Beitrag:
"Viele Vermittler bewerten und nutzen die Grundfähigkeiten-Versicherung als Ventillösung für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) aus Kostengründenoder wegen – vor allem psychischer– Vorerkrankungen für den Kundennicht eingerichtet werden kann. Die Klassifizierung der Grundfähigkeiten-Versicherung als Mauerblümchen oder als ungeliebtes Stiefkind zeichnet von diesem alternativen Vorsorgeinstrument ein falsches Bild.
Als alternatives Vorsorgeinstrument ist die Grundfähigkeiten-Versicherung, qualifizierte Tarife unterstellt,eine der BU durchaus ebenbürtigeVersicherungslösung. Nachdem die Grundfähigkeiten-Versicherung im Versicherungsfall nicht auf eine berufliche Leistungseinbuße der versicherten Person abstellt, kommen sowohl eine konkrete Verweisung auf eine andere beruflicheTätigkeit als auch die Prüfung einer Umorganisation des Unternehmens eines Freiberuflers oder Selbstständigen nicht in Betracht.
Eine vollschichtige Berufstätigkeit steht somit dem Anspruch auf die Auszahlung der versicherten Rente nicht entgegen, sofern der Nachweis über den bedingungsgemäßen Verlust einer Grundfähigkeit geführt werden kann. So kann beispielsweise ein Neurochirurg, der die Funktionstüchtigkeit einer Hand infolge eines Unfalls eingebüßt hat, alternativals Berater von Pharmaunternehmen weiter beruflich tätig sein. Allerdings punktet die Berufsunfähigkeits-Versicherung bei den psychischen Erkrankungen mit einem vollumfänglichen Versicherungsschutz. Hier bietet die Grundfähigkeiten-Versicherung nur einen auf ausgewählte Krankheiten (schwere Depression und Schizophrenie) beschränkten Versicherungsschutz."
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Autor(en): Versicherungsmagazin