Professor Dr. Günter Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofes a. D., seit fast fünf Jahren Ombudsmann für Versicherungen, wurde kürzlich von der Mitgliederversammlung erneut zum Ombudsmann bestellt. Seine zweite Amtszeit beginnt am 1. April 2013.
Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ist als unabhängiger Verein organisiert. Nach der Satzung bestellt die Mitgliederversammlung den Ombudsmann nach vorherigem Beschluss des Beirats; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
An der vorangegangenen Wahl im Vereinsbeirat waren unter anderem Vertreter von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht sowie Bundestagsmitglieder beteiligt.
Quelle: Versicherungsombudsmann e. V.
Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ist als unabhängiger Verein organisiert. Nach der Satzung bestellt die Mitgliederversammlung den Ombudsmann nach vorherigem Beschluss des Beirats; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
An der vorangegangenen Wahl im Vereinsbeirat waren unter anderem Vertreter von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht sowie Bundestagsmitglieder beteiligt.
Quelle: Versicherungsombudsmann e. V.
Autor(en): versicherungsmagazin.de