Axa strafft Vorstand und baut weiter um

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Axa Deutschland setzt ihren Umbau (Axa setzt bei Vorstandsumbau auf neue Köpfe) fort und bündelt weitere Vorstandsressorts. Zum 1. Januar 2019 wird das bislang in zwei Ressorts angesiedelte Firmen- und Privatkundengeschäft sowie das Industriekundengeschäft in dem Ressort "Sachversicherung" zusammengeführt.

Es umfasst neben der Sachversicherung auch die Unfall-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen. Nils Reich, bisher als Generalbevollmächtigter verantwortlich für das Firmen- und Privatkundengeschäft, wird den Bereich als Vorstand verantworten. Der bisherige Vorstand für das Industriegeschäft Thierry Daucourt soll sich künftig "ganz auf seine Rolle als CEO der Axa Corporate Solutions Deutschland und seine internationalen Aufgaben im XL-Integrationsprojekt konzentrieren". Er scheidet aus dem Vorstand der Axa Deutschland aus.

Dahmen verlässt den Konzern

Die bisherigen Vorstandsressorts Vorsorge und Krankenversicherung werden im Ressort "Personenversicherung" zusammengefasst. Verantwortlicher Vorstand wird Thilo Schumacher sein. Der bisherige Leben-Vorstand Patrick Dahmen verlässt den Konzern zum 31. Dezember 2018. "Auf eigenen Wunsch", wie das Unternehmen mitteilt. Dahmen war 20 Jahre bei Axa tätig, davon elf Jahre als Mitglied des Konzernvorstands.

Kai Kuklinski, der seit 2014 CEO der Axa Art Versicherung ist übernimmt das Vertriebsressort von Schumacher, der bisher die Verantwortung sowohl für die Krankenversicherung als auch den Vertrieb innehatte.

Alexander Vollert, Vorstandsvorsitzender der Axa Konzern AG, kommentierte den Umbau: "Axa Deutschland will die Versicherung der Zukunft gestalten. Grundlage dafür sind Vorstandsressorts, die bestmöglich auf die Vertriebs- und Kundenbedürfnisse von morgen zugeschnitten sind."

Mit der Umstrukturierung werde der Vorstand strategisch auf eine funktionale Organisation mit den vier Säulen Sachversicherung, Personenversicherung, Vertrieb und Operations sowie dem Ressort Kundenmanagement als Klammer zu den vier Säulen ausgerichtet, so die Axa. Alle Veränderungen gelten unter Vorbehalt der Zustimmung der Betriebsräte sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Quelle: Axa Deutschland

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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