Württ Kranken hat zwei neue Produkte im Köcher

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Die Württembergische Krankenversicherung AG (Württ Kranken) hat seit Kurzem eine neue Krankenvollversicherung und ein neues Krankentagegeld im Angebot. Die Produkte sollen besonders flexibel sein. Die Details.

Wer in der Krankenvollversicherung einen Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung will, kann zwischen diversen Module wählen - je nach Bedarf individuell kombinierbar. Mit dem Krankentagegeld kann die Absicherung dann noch ergänzt werden.

Die neue Krankenvollversicherung besteht aus insgesamt acht Modulen in den Bereichen „Ambulant“, „Stationär“ und „Zahn“ mit jeweils unterschiedlichen Leistungsumfängen. Die Module im ambulanten Bereich decken den Besuch bei Allgemein- und Fachmedizinern ab. Abgesichert sind auch die Kosten für Heilmittel, Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge und Impfungen sowie Reha und Kuren.

Gewünschte Absicherung individuell zusammenstellen

Mit den Modulen im stationären Bereich können die Kunden Behandlungen im Krankenhaus abdecken. Dabei gibt es eine Auswahl an verschiedenen Leistungsumfängen für Unterbringung, ärztliche Versorgung und weitere Komfortangebote. Im Bereich Zahn haben die Versicherten die Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungsniveaus für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sowie versicherte Kinder und Jugendliche auch für Kieferorthopädie. Aus diesem Angebot kann die gewünschte Absicherung individuell zusammengestellt werden, indem aus jedem der drei Bereiche das passende Modul gewählt wird.

Für alle, die sich die Auswahl nach Aussage des Versicherers „vereinfachen möchten“, gibt es drei Paketlösungen. Auch diese sollen für eine umfängliche Absicherung sorgen und berücksichtigen dabei die finanziellen Möglichkeiten des Kunden.

Selbstbehalt ausschließlich für den ambulanten Bereich

Darüber hinaus bietet die Württ Kranken ihren Versicherten an, einen Teil der anfallenden Krankheitskosten selbst zu übernehmen, um so den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Dieser Selbstbehalt bezieht sich ausschließlich auf den ambulanten Bereich und kommt nicht bei einer Behandlung im Krankenhaus oder beim Zahnarzt zum Tragen. Auch Vorsorgeuntersuchungen werden bis zu einem bestimmten Umfang nicht gegen den Selbstbehalt verrechnet. Vier Selbstbehaltsstufen werden angeboten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.440 Euro. Dabei gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der monatlich zu zahlende Beitrag.

Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsgestaltung ist das flexibel wählbare Hausarzt- und Generikaprinzip. Das bedeutet: Erste Anlaufstelle bei ärztlichen Behandlungen ist immer der Hausarzt. Wenn eine Behandlung durch einen Facharzt nötig ist, stellt der Hausarzt eine entsprechende Überweisung aus. Für bestimmte Fachärzte wie Kinder- und Frauenärzte ist keine Überweisung erforderlich. Bei Arzneimitteln werden die Kosten für Generika immer vollumfänglich erstattet.

Versicherer bietet eine Beitragsentlastungskomponente

Falls Originalpräparate genutzt werden, fällt die Erstattung etwas geringer aus. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze, über der bei sehr hohem Bedarf an Medikamenten wieder eine vollumfängliche Absicherung möglich ist. Das Hausarzt- und Generikaprinzip steht für die Module im ambulanten Bereich zur Verfügung. Wenn die versicherte Person sich dafür entscheidet, bleiben alle weiteren Leistungen unverändert, auch im Krankenhaus und beim Zahnarzt.

Die Württ Kranken bietet außerdem eine Beitragsentlastungskomponente an. Diese ist für alle Kunden zwischen dem 21. und dem 55. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung für einen Mehrbeitrag abschließbar. Sie sorgt für eine Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr und reduziert dann die Prämie um den zuvor festgelegten Betrag.

 

Absicherung regelmäßig ohne neue Gesundheitsprüfung möglich

Als eine gute Ergänzung erachtet der Versicherer die ebenfalls überarbeitete Krankentagegeldversicherung zum Schutz vor dem finanziellen Risiko, das durch einen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit entsteht. Eine Neuerung ist beispielsweise, dass die Versicherten ihre Absicherung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Darüber hinaus gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte ein neues Krankentagegeld als Zusatzversicherung. Dieses soll besonders dadurch überzeugen, dass es einfach abzuwickeln ist: Voraussetzung für die Auszahlung des Krankentagegelds sei lediglich der Nachweis über die Zahlung von Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und die Angabe, warum der Antragsteller arbeitsunfähig ist.

Quelle: Württembergische Krankenversicherung AG

Autor(en): Versicherungsmagazin

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