Streitigkeiten sind deutlich teurer geworden. So stiegen Anwalts- und Gerichtskosten in den letzten Jahren je nach Streitgegenstand zwischen sieben und 206 Prozent. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für typische Streitfälle ermittelt.
Während der Ärger mit dem Vermieter wegen einer Mietminderung wegen Schimmel 2012 im Schnitt noch rund 1.600 Euro kostete, lagen die Streitkosten 2018 bei über 4.900 Euro. Demgegenüber mussten Vermieter für eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf mit knapp 2.950 Euro lediglich sieben Prozent mehr zahlen als vor sechs Jahren. Gleichzeitig sind aber beispielsweise die Kosten für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages für einen mängelbehafteten Neuwagen um 23 Prozent von 6.759 auf 8.310 Euro gestiegen.
„Gutes Recht“ bleibt auf der Strecke
Aufgrund der hohen Rechtsverfolgungskosten sieht der GDV in Deutschland schon einen Rechtsnotstand. "Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem“, warnt GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Um die Kosten zu senken, sollen Massenverfahren künftig günstiger werden, so die Forderung der Versicherungslobby. Bei aus „anwaltlicher Sicht“ weniger aufwändigen Verfahren soll künftig eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufgenommen werden. „Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für „industriell bearbeitete“ Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt werden“, so der GDV. Dabei würden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden.
"Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem“
Versicherte müssen mit steigenden Prämien rechnen
Doch solche Kostensenkungen – wenn sie denn überhaupt kommen – wirken sich erst in einigen Jahren auf die Rechtsschutzversicherung aus. Daher müssen die Kunden mit weiter steigenden Prämien rechnen. Rund 50 Prozent aller deutschen Haushalte haben laut GDV bereits einen Streitkostenschutz abgeschlossen. Versicherungsmakler haben aber hier einen großen Spielraum. Vor allem Kunden, die bei großen Anbietern sind, können in aller Regel günstiger bei Deckungskonzeptanbietern oder kleineren Rechtsschutzversicherungen untergebracht werden.
Günstige Police mit hoher Eigenbeteiligung
So zeigt eine Analyse des Marktbeobachters Smart Insurtech, dass Familien, die Berufs- und Privat- sowie Verkehrs- und Mietrechtsschutz abschließen, einen Sparvorteil von bis zu 60 Prozent haben. Beim günstigsten Anbieter kostet eine Top-Police im Jahr rund 380 Euro, beim teuersten hingegen über 900 Euro. Gleichzeitig lassen sich die absoluten Prämien deutlich senken, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Bei einer Eigenbeteiligung von 400 bis 500 Euro kostet der umfassende Rechtsschutz für die Familie mit hochwertigen Leistungen nur noch zwischen 220 und 240 Euro pro Jahr.
Opfer brauchen oft langen Atem
Solche Policen sind zudem für Einsteiger geeignet, wenn nur existenzielle Streitigkeiten abgesichert werden sollen. So liegt das Kostenrisiko laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 300.000 Euro in der ersten Instanz bei über 24.000 Euro. Solche Streitwerte werden ohne Weiteres erreicht, wenn Opfer nach einem Verkehrsunfall oder nach einer missglückten medizinischen Behandlung um Schadenersatz streiten. Ein „langer Atem“ ist dann besonders wichtig, denn der Gegner ist in beiden Fällen ein finanzstarker Haftpflichtversicherer.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek